Herzlich Willkommen in der Erstaufnahmeeinrichtung des Freistaates Thüringen in Suhl

Corona

Aufklärung zu Symptomen und Prävention COVID-19 —> hier. (Externer Link, Sie verlassen unsere Seite!)

Die Regeln zum Umgang mit Corona werden laufend erneuert und angepasst. Sie unterscheiden sich auch in jedem Bundesland, manchmal sogar von Stadt zu Stadt. Informationen dazu in Ihrer Sprache finden Sie —> hier. (Externer Link, Sie verlassen unsere Seite!)

Diese Regeln gelten in der EAE Suhl

In den Häusern der Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) hier in Suhl wohnen viele Menschen unterschiedlicher Herkunft und mit den verschiedensten Lebensgeschichten auf relativ engem Raum für kurze Zeit zusammen. 

Damit der Aufenthalt in der Einrichtung für alle friedlich und ungestört verlaufen kann, werden Sie gebeten, die folgenden wichtigen Verhaltensregeln und Abläufe einzuhalten. Das funktioniert nur mit gegenseitigem Respekt und Rücksicht auf die anderen.

Bei Verstößen kann es ein Hausverbot geben, ein Strafverfahren eingeleitet und Schadensersatz gefordert werden.

HAUSORDNUNG

Wenn Sie neu in dieser Unterkunft ankommen, erhalten Sie einen Hausausweis (Chipkarte), den Sie beim Verlassen oder Betreten des Geländes benötigen. Mit diesem Ausweis können Sie die Erstaufnahmeeinrichtung jederzeit betreten oder verlassen. Außerdem benötigen sie den Hausausweis beim Essen im Haus 23. Vor dem Transfer in Ihre neue Unterkunft geben Sie den Hausausweis bei den Mitarbeitern hier ab.

Nach Ihrer Ankunft wird Ihnen ein Zimmer im Haus mit weiteren Mitbewohner*innen zugewiesen. Bitte ziehen sie nicht eigenmächtig in ein anderes Zimmer um. Zimmerverlegungen sind nur in Absprache mit dem ASB Sozialdienst möglich.
Belegungen der Zimmer mit neu ankommenden Personen sind auch in Ihrer Abwesenheit möglich. Achten Sie deshalb bitte auf Ihre Wertgegenstände. Für die sichere Aufbewahrung von Wertgegenständen können Sie den im Wachbereich befindlichen Stahlschrank benutzen, die Mitarbeiter dort helfen Ihnen gern. Bei Verlust von privatem Eigentum können wir keine Haftung übernehmen. 

Wenn Sie länger als 7 Tage abwesend sind, räumen wir Ihre persönlichen Gegenstände aus dem Zimmer und bewahren diese drei Monate auf. Sofern Sie Ihre Sachen in dieser Zeit nicht abholen, werden diese gespendet.

Alle ausgeliehenen Gegenstände, zum Beispiel Bettwäsche, Handtücher, Kopfkissen und Steppbetten, geben Sie bitte bei Ihrer Abreise an den Sozialdienst zurück.

Föne, elektrische Zahnbürsten oder elektrische Rasierapparate dürfen nur in den Waschräumen genutzt werden.

Der Ordnungsdienst ist verpflichtet, ab und an Taschenkontrollen durchzuführen. Das dient vor allem auch Ihrem Schutz.

Bitte halten sie ihre Zimmer sauber und tragen sie den eigenen Müll täglich in den dafür vorgesehenen Abfall im Außenbereich. Bitte stellen sie ihren Müll nicht auf den Fluren ab. Vom Sozialdienst erhalten sie während der Etagenrundgänge täglich neue Mülltüten.

Nehmen Sie bitte Rücksicht auf alle Mitmenschen in der Einrichtung und auch außerhalb des Geländes. Bevor ein Streit entsteht, versuchen Sie zu reden. Falls das nicht hilft, kommen Sie zu uns, wir werden dann gemeinsam eine Lösung finden.

Die Nachtruhe muss eingehalten werden. Das bedeutet kein Lärm von abends 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr morgens.

Essen ist nur im Speisesaal erlaubt. Bitte nehmen Sie kein Essen mit aus dem Speiseraum heraus und mit in ihre Zimmer. 

Die Essenausgabe erfolgt zu den folgenden Zeiten:

Frühstück: 08:00 Uhr bis 09:30 Uhr

Mittagessen: 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr

Abendessen: 17:00 Uhr bis 18:30 Uhr

Nehmen Sie zum essen Ihr Besteck mit. Das können in dem dafür vorgesehenen Waschbecken neben den Speiseräumen reinigen. Ihr benutztes Geschirr stellen Sie an der Geschirrrückgabe ab. Essensreste und anderen Abfall werfen Sie bitte getrennt in die dafür bereitgestellten Behälter. 

Die Versorgung von Kleinstkindern bis 1 Jahr wird durch den Küchenbetreiber sichergestellt. Durch ihn werden spezielle Babynahrung (Gläschen) bzw. Trockenmilchprodukte zur Verfügung gestellt. Auf Ihren Wunsch wird die Zubereitung von „Baby-Flaschen“ in der Küche durch das Personal des Küchenbetreibers vorgenommen. Der Sozialdienst stellt ihnen Babykostwärmer zur Verfügung. Heißes Wasser können Sie mittels Wasserkocher aufbereiten, die im Familienhaus 19 vom Sozialdienst oder vom Ordnungsdienst zur Verfügung gestellt werden können. Auch in der Küche wird während der Öffnungszeiten heißes Wasser zur Verfügung gestellt.

Zum Waschen und Trocknen Ihrer Wäsche gibt es in der EAE zentrale Waschmaschinenräume. 

Diese können regelmäßig zu folgenden Zeiten genutzt werden:

Montag bis Freitag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Samstag und Sonntag: nach Bedarf. Bitte sprechen Sie dazu den Sozialdienst an.


In jedem Haus gibt es ein Sozialbüro wo Sprechstunden angeboten werden wie folgt:
Haus 19 von 13:30 – 15:00 Uhr 

Haus 20 von 13:30 – 15:00 Uhr

In den Sprechstunden können Sie sich mit allgemeinen Fragen zur Einrichtung, zu Unterstützungsmöglichkeiten, Lern- und Ferienangebote und bei sonstigen Fragen und Problemen an den ASB Sozialdienst wenden.

Ihre Post kommt beim ASB Sozialdienst im Haus 20 an. Dort wird die Post sortiert täglich bei den Rundgängen in den Hausebenen direkt an den Empfänger ausgegeben.  Wenn sie ein Paket erhalten haben, teilt ihnen das der Sozialdienst mit und sie können es im Haus 20 im Sozialbüro abholen.

Haustiere sind in der Einrichtung nicht erlaubt. 

Brandschutz und Sicherheit 

Damit Sie alle in Sicherheit und Ordnung wohnen können, ist den Anweisungen der Einrichtungsleitung, des Wachschutzes und des Sozialdienstes Folge zu leisten.

Das Rauchen ist nur im Außenbereich in den dafür vorgesehenen „Raucherinseln“ erlaubt. 

Heizgeräte, Kochplatten, Tauchsieder und ähnliche Geräte sind im Haus verboten. Auch offenes Feuer (Gaskocher, Kerzen etc.) und brennbare Flüssigkeiten dürfen nicht im Haus oder im Zimmer gelagert oder benutzt werden.

Fluchtwege, insbesondere in Treppenhäusern und Fluren, müssen immer freigehalten werden. 

Finger weg von elektrischen Einrichtungen im Haus! Falls eine Reparatur nötig ist, informieren Sie den Sozialdienst oder den Ordnungsdienst.

Das Auslösen von Brandmeldern ohne einen Notfall oder die absichtliche Beschädigung sind verboten. Bei Feueralarm kommt automatisch die Feuerwehr. Dadurch entstehen sehr hohe Kosten. Wenn Sie den Alarm ohne Grund ausgelöst haben, dann tragen Sie die Kosten des Feuerwehreinsatzes.

Bitte machen Sie sich mit der Brandschutzordnung vertraut. Bei Fragen können Sie sich gern an die Einrichtungsleitung oder den Sozialdienst wenden. 

Ballspielen und Spielen mit Tretrollern, Rollerblades etc. ist auf den Fluren verboten und nur draußen erlaubt.

Der Besitz und der Konsum von Alkohol und Drogen sind in der EAE nicht erlaubt. 

Der Besitz von Waffen jeglicher Art ist verboten.

Zum Schutz der Kinder, aber auch zu Ihrem eigenen Schutz, sollten die Fenster in Ihren Zimmern nur kurz (also ca. 5 Minuten – Stoßlüftung) und auch nur in Ihrem Beisein ganz geöffnet werden.

Im Übrigen sind die Fenster maximal in gekipptem und in den Monaten Oktober bis März in möglichst geschlossenem Zustand zu halten.  

Bei Auffinden von Gegenständen, durch die die Sicherheit oder die Hygiene der Unterkünfte oder der Bewohner*innen beeinträchtigt werden können, werden diese durch die Beschäftigten der Erstaufnahmeeinrichtung oder das Wachpersonal sichergestellt und (mit Ausnahme lebender Tiere) vorübergehend aufbewahrt. 

Tiere werden für die Zeit, in der Sie in der EAE wohnen, auf Ihre Kosten im örtlichen Tierheim untergebracht. Alle sichergestellten Gegenstände werden Ihnen bei Ihrer Abreise wieder ausgehändigt.

Zusammenleben  

Egal woher jemand kommt, welche Hautfarbe, Religion, soziale Stellung, politische Überzeugung, welches Geschlecht, Alter, oder sexuelle Orientierung: hier sind alle gleich. Gehen Sie respektvoll und ruhig miteinander um. Niemand ist besser als der andere.

Jede Form von Gewalt oder Drohung wird hier nicht akzeptiert. Dafür gibt es harte Strafen.

Seien Sie rücksichtsvoll bei besonders schutzbedürftigen Personen, wie Kindern, Jugendlichen und Frauen. Unterstützen Sie diese, wenn es möglich ist.

Jeder Mensch hat das Recht am eigenen Bild. Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von anderen Personen sind nur mit deren Einwilligung erlaubt. 

Eltern sind für die Aufsicht ihrer Kinder verantwortlich. 

In der Einrichtung dürfen keine Waren und Dienstleistungen jeglicher Art angeboten sowie keine kommerzielle Werbung betrieben werden. 

Sie dürfen jeden Tag von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr in der EAE Besuch empfangen.

Übernachtungen können in Ausnahmefällen bewilligt werden, fragen Sie vorher nach. 

Ihr Besuch muss sich beim Ordnungsdienst anmelden und durch den Sozialdienst genehmigt werden. Dafür braucht er ein gültiges Ausweisdokument. Holen Sie Ihren Besuch immer persönlich bei der Wache ab. Beim Verlassen der Einrichtung melden Sie Ihren Besuch persönlich ab. Sollten Sie in dieser Zeit die Einrichtung verlassen wollen, ist das nur gemeinsam mit Ihrem Besuch möglich. 

Bei bestimmten Situationen wie ansteckende Erkrankungen (Corona) in der EAE sind Besuche innerhalb der EAE leider nicht möglich. 

Liebe Bewohner*innen & liebe Besucher*innen, bitte helfen Sie uns und informieren Sie sofort die Einrichtungsleitung, den Wachschutz oder den Sozialdienst in folgenden Fällen: 

  • Brände und Feuergefahr

  • das Auftreten psychischer und/oder physischer Gewalt, auch verbaler Art wie rassistische oder sexistische Äußerungen, Beleidigungen oder Drohungen, gegenüber Personen (Bewohner*innen, Besucher*innen oder Mitarbeiter) oder Sachen

  • in der Unterkunft begangene strafbare Handlungen

  • Verstöße gegen die Hausordnung

  • ansteckende Krankheiten

  • das Auftreten von Ungeziefer

  • Schäden an Fenstern und Türen, an der Heizung, an Wasserleitungen, an elektrischen Anlagen, im Sanitärbereich sowie an Kücheneinrichtungen sowie am Inventar in den Wohnräumen und Gemeinschaftsräumen

 

Religion

Haben Sie Fragen zur Ausübung Ihrer Religion während Corona? Dann wenden Sie sich bitte an die hier Aufgeführten Organisationen und Ansprechpartner. –> Infos (Externer Link, Sie verlassen unsere Seite!)

Grundsätzlich gilt jedoch, dass die aktuellen Beschränkungsregelungen für alle Menschen gleichermaßen auch an religiösen Feiertagen gelten und es keine Ausnahmeregelungen gibt.

Herzlich Willkommen

Handwerk, Computer, Nähen, Deutsche Sprache​

Allgemeine Informationen zu Ihrem Aufenthalt in der EAE

BAMF / Transfer